Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Das Land Steiermark ist bemüht, seine Website www.verwaltung.steiermark.at und zugehörige Sub-Server im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für alle Websites, die vom Land Steiermark verwaltet werden.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2022) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Bilder: Einige ältere Bilder ohne Alternativtext (WCAG 1.1.1). Korrektur bis 2025 geplant.
  • Karten & Kulturgut-Reproduktionen: teilweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Videos Dritter (z. B. YouTube): keine Garantie für Alternativen zu Bild- und Ton (WCAG 1.2).
  • Links: teilweise unzureichend beschriftet (WCAG 2.4.4). Laufende Behebung.
  • Überschriftenstruktur: teilweise fehlende H2- und H3-Tags (WCAG 2.4.6). Behebung für 2025 geplant.
  • Formulareingaben: teilweise ohne Labels oder Anweisungen (WCAG 3.3.2). Behebung für 2025 geplant.
  • Dokumente (PDF/Word): viele nicht barrierefrei (z. B. fehlende Tags, WCAG 4.1.2). Austausch geplant.

Unverhältnismäßige Belastung

Videos auf YouTube: Keine Audiodeskriptionen verfügbar (WCAG 1.2.5). Umsetzung würde unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

  • Dokumente vor 23. September 2018: nicht barrierefrei, jedoch von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.
  • Videos vor 2019: teilweise ohne Untertitel; keine Nachrüstung vorgesehen.
  • Live-Videos: nicht untertitelt (WCAG 1.2.4), jedoch Ausnahmen bei sicherheitsrelevanten Inhalten mit nachträglicher Verdolmetschung.
  • Inhalte Dritter: außerhalb des Einflussbereichs des Landes Steiermark.

Erstellung dieser Erklärung

  • Erstellt am 04. April 2022.
  • Überprüfung durch unabhängige Instanz nach WCAG 2.0 (Konformität AA) im Dezember 2019.
  • Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023.
  • Einzelne Seiten werden regelmäßig bei Veröffentlichung neuer Inhalte geprüft.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
LAD Referat Kommunikation
Hofgasse 16, 8010 Graz
E-Mail: redaktion@steiermark.at

Bitte beschreiben Sie:

  • das Problem,
  • die URL(s) der betroffenen Seite/Dokumente.

Kontaktperson: Verena Platzer (verena.platzer@stmk.gv.at)

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten können Sie sich an die Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten wenden:

Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten
Burgring 4, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-5841
Fax: +43 (316) 877-4827
E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at

Vorgehensweise bei Beschwerden

Bitte senden Sie eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Vor- und Nachname
  • Persönliche Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Anschrift)
  • Betroffene Website oder Anwendung (URL/App-Name)
  • Genaue Beschreibung der Barriere
  • Angabe, ob bereits Kontakt zur betreibenden Stelle bestand

Die Ombudsstelle prüft Beschwerden und spricht Handlungsempfehlungen aus. Die betreibende Stelle hat zwei Monate Zeit, Mängel zu beheben. Rückmeldungen und Begründungen erfolgen in jedem Fall.

Zusatzinformationen

Die Website www.verwaltung.steiermark.at wurde zuletzt im Jänner 2021 technisch komplett erneuert.

Seit 2008 orientiert sich das Land Steiermark an den WCAG-Richtlinien in Übereinstimmung mit dem E-Government-Gesetz 2004 und Anti-Diskriminierungsbestimmungen.